Wer seine Tätigkeit je freiberuflich mit Blick auf den maßgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, muss einen Antrag beim zuständigen Fiskus ausliefern. Dieses entscheidet letztlich dadurch, Oberbürgermeister der Stand Freiberufler tatsächlich gewährt wird. Bei der Auswahl an geeigneten Anbietern sind wir unabhängig des w